Referentenentwurf 1. Stufe Pflegereform ab 2015

//

Laut unserem Verband BHSB, ist der Referentenentwurf der Pflegereform bereits sehr konkret.
Er sieht vor allem im ambulanten Bereich einige Verbesserungen der Leistungen vor.

Geldleistungen werden erhöht.
Für die Versicherten erhöht sich der Anspruch auf Pflegesachleistungen und auch das Pflegegeld wird erhöht.
Ab 2015 sollen die Leistungen der Pflegeversicherung um einen Inflationsausgleich von 2,67 % angehoben werden.

Dadurch erhöht sich das Pflegegeld wie folgt:

Pflegestufe I von 235 € auf 244 €

Pflegestufe II von 440 € auf 458 €

Pflegestufe III von 700 € auf 728 €

Die Beträge für die monatlichen Pflegesachleistungen sollen ab 2015 wie folgt erhöht werden:

Pflegestufe I von 450 € auf 468 €

Pflegestufe II von 1.100 € auf 1.144 €

Pflegestufe III von 1.550 € auf 1.612 €

Härtefall von 1.918 € auf 1.995 €

Zukünftig sollen die Leistungen dann alle drei Jahre überprüft und an die Preisentwicklung angepasst werden. Zusätzliche Entlastung für alle. Darüber hinaus soll jeder Versicherte mit Pflegestufe einen Entlastungsbetrag von monatlich 104 € für entlastende Hilfen im Alltag erhalten. Sechs Wochen Verhinderungspflege. Der Anspruch auf Verhinderungspflege wird auch ausgeweitet. Statt bisher 28 Tage soll der Anspruch nun auf sechs Wochen (42 Tage) erhöht werden.

Unverbindlich beraten lassen

Mesedi Beratungs & Vermittlungs GmbH & Co. KG
Kalkrieser Weg 9
49086 Osnabrück

Impressum
Datenschutz
Cookie Richtlinie EU